Informationen

Grundlage einer archäologischen Maßnahme sind die im „Handbuch der Grabungstechnik“ (1994) darge­legten Verfahrensweisen.

Es gelten weiterhin die „Vorgaben zur Dokumentation archäologischer Ausgrabungen in Bayern“ (Stand: April 2020):

https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fachanwender/dokuvorgaben_april_2020.pdf

Der Umgang mit archäologischem Fundgut wird in den „Vorgaben zur Fundbehandlung auf archäologischen Ausgrabungen in Bayern“ (Stand: April 2020) definiert:

https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fachanwender/fundvorgaben_april_2020.pdf

Einen Überblick über Informationen für und Anforderungen an Bauherren und Investoren bietet der Service-Bereich der Bodendenkmalpflege auf der Homepage des BLfD.

https://www.blfd.bayern.de/information-service/denkmaleigentuemer/index.html#navtop

Die geforderten Dokumentationsarbeiten im Zuge einer archäologischen Maßnahme sind der „Checkliste zur Grabungsdokumentation“ zu entnehmen:

https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fachanwender/grabungsdoku_checkliste_2012.pdf

Die jeweilige denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach BayDSchG definiert die spezifischen Auflagen und Bestimmungen für ein denkmalschutzrechtlich beauflagtes Bauvorhaben/einen denkmalschutzrechtlich beauflagten Bodeneingriff. 

Das „Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Bayerisches Denkmalschutzgesetz – BayDSchG)“ ist unter folgendem link abrufbar:

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDSchG