Grundlage einer archäologischen Maßnahme sind die im „Handbuch der Grabungstechnik“ (1994) dargelegten Verfahrensweisen.
Es gelten weiterhin die „Vorgaben zur Dokumentation archäologischer Ausgrabungen in Bayern“ (Stand: April 2020):
https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fachanwender/dokuvorgaben_april_2020.pdf
Der Umgang mit archäologischem Fundgut wird in den „Vorgaben zur Fundbehandlung auf archäologischen Ausgrabungen in Bayern“ (Stand: April 2020) definiert:
https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fachanwender/fundvorgaben_april_2020.pdf
Einen Überblick über Informationen für und Anforderungen an Bauherren und Investoren bietet der Service-Bereich der Bodendenkmalpflege auf der Homepage des BLfD.
https://www.blfd.bayern.de/information-service/denkmaleigentuemer/index.html#navtop
Die geforderten Dokumentationsarbeiten im Zuge einer archäologischen Maßnahme sind der „Checkliste zur Grabungsdokumentation“ zu entnehmen:
https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fachanwender/grabungsdoku_checkliste_2012.pdf
Die jeweilige denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach BayDSchG definiert die spezifischen Auflagen und Bestimmungen für ein denkmalschutzrechtlich beauflagtes Bauvorhaben/einen denkmalschutzrechtlich beauflagten Bodeneingriff.
Das „Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Bayerisches Denkmalschutzgesetz – BayDSchG)“ ist unter folgendem link abrufbar: